Plus

Ein Überblick für den Tourismus: Diese Regeln gelten für Reisende innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz

Parkplatznot durch Wohnmobile
Auf dem Parkstreifen abgestellte Wohnmobile können Anwohner und Verkehrsteilnehmer stören. Vor allem Kindern versperren sie oft die Sicht. Foto: Matthias Balk/dpa

Ob Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze in vollem Umfang oder in Teilen genutzt werden dürfen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz der jeweiligen Kommune ab. Lockerungen finden dort statt, wo die Inzidenz unter 100 liegt. In diesen Kommunen dürfen „Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere Hotels, Hotels garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren, Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und jeweils ähnliche Einrichtungen“ öffnen, heißt es auf der Internetseite der Landesregierung.

Lesezeit: 1 Minute
Voraussetzung ist, dass „die einzelnen Wohneinheiten jeweils über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen, sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen sind, Angebote von Sport- und Freizeitaktivitäten, Wellnessangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter nicht zulässig sind, und ein Hygienekonzept vorgehalten wird.“ Zudem gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und eine Maskenpflicht in „allen öffentlich zugänglichen Bereichen“. Gastronomische Angebote können „nur ...