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Rhein-Hunsrück

Ein stückweit zurück in die Normalität: Öffnungen erfreuen Kunden und Händler

Von Dagmar Stadtfeld
Jeanette Lüpkemann (r.) , Inhaberin des Modehauses Messerich in Simmern, in einem Verkaufsgespräch mit einer Kundin.  Foto: Werner Dupuis
Jeanette Lüpkemann (r.) , Inhaberin des Modehauses Messerich in Simmern, in einem Verkaufsgespräch mit einer Kundin. Foto: Werner Dupuis

Endlich wieder nach Lust und Laune shoppen: Die Lockerungen für den Einzelhandel sind am Montag, 8. März, in Kraft getreten – dabei kam das sogenannte Termin-Shopping vergangene Woche gut an.

Lesezeit: 3 Minuten
Es war nur ein kurzes Intermezzo, dafür aber eins mit erheblichem Aufwand: Gut eine Woche lang konnten die Einzelhändler ihre Läden fürs sogenannte Termin-Shopping öffnen. Doch seit gestern darf der Einzelhandel landesweit wieder Kunden ohne Terminvereinbarung und ohne Kontakterfassung hineinlassen. Das besagt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Dabei fällt die Bilanz ...
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Einzelhandel darf unter Auflagen wieder öffnen

In Geschäften bis 800 Quadratmeter gilt eine Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Kunde (bei 800 Quadratmetern also maximal 80 Personen), in größeren Läden von 20 Quadratmetern pro Kunde – und ab 2000 Quadratmetern von 40 Quadratmetern pro Kunde. Die Öffnung wurde am Freitag durch die Landesregierung so erklärt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz den siebten Tag in Folge landesweit unter dem Wert von 50 lag. In Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 sollen die Lockerungen nicht eingeführt werden.

Wenn die landesweiten Inzidenzwerte an drei Tagen in Folge über 50 steigen, wird der Öffnungsschritt zurückgenommen – zumindest in Kommunen, die über 50 liegen. In den Geschäften gibt es dann wieder Termin-Shopping mit einem Kunde auf 40 Quadratmetern sowie Kontaktnachverfolgung.
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