Amtsgericht Simmern fällt Urteil wegen Kindesentziehung - Vierjähriger Sohn wird in der Türkei versteckt gehalten
Ein Jahr und drei Monate Haft für Vater – Urteil wegen Kindesentziehung
ChaotiC_PhotographY - Fotolia

Simmern. Wegen Kindesentziehung stand ein seit vielen Jahren im Hunsrück lebender Türke vor dem Amtsgericht. Mit seinem viereinhalbjährigen Sohn war er im Mai 2019 in die Türkei gereist. Entgegen der Absprache mit der von ihm getrennt lebenden Mutter, einer Deutsch-Libanesin, kehrte er nicht mit dem Kind zurück, sondern hält es in der Türkei versteckt. Zwischenzeitlich wurde der klagenden Mutter ein vorläufiges Sorgerecht amtlicherseits zuerkannt. Der bei seiner Wiedereinreise inhaftierte Angeklagte wurde wegen der Entführung zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt.

Lesezeit 3 Minuten
Kindesentziehung ist nach deutschem Recht eine Straftat oder bei Gefährdung des Opfers ein Verbrechen und fällt unter den Oberbegriff Entführung. Dazu gehört auch, wenn ein Angehöriger ein Kind (unter 14 Jahren) ins Ausland bringt und dort ohne Absprache mit weiteren Teilen der Familie oder Erziehungsberechtigten dauerhaft dort belässt.

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