Keine Verteidigungswaffen, sondern Einbruchswerkzeug - Erzieher darf vorerst nicht mehr in seinem Beruf arbeiten
Drogenhändler vor Gericht: Reuiger Hunsrücker kommt mit Bewährungsstrafe davon
unknown. ChaotiC_PhotographY - Fotolia

Bad Kreuznach. Eigentlich hatten die Polizeibeamten den 39-Jährigen aus dem Hunsrück in Verdacht, Einbrüche zu begehen, als sie am 10. April vergangenen Jahres seine Wohnung durchsuchten. Tatsächlich fanden sie nicht nur einige Utensilien, die für das Ausspähen und Öffnen von Behausungen nützlich sind, sondern auch diverse Betäubungsmittel in einer Menge vor, die auf mehr als Eigenkonsum hindeutete. Der dahinter steckende Fall landete nun vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Lesezeit 2 Minuten
Ein 39-jähriger Erzieher aus einem Dorf im Hunsrück musste sich jetzt einem Gerichtsverfahren stellen, in dem er wegen Besitz und Handel mit Drogen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt wurde. Ins Gefängnis muss er aber nicht, da das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzte.

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