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St. Goar
Andernfalls geht das Ganze am 9. April vor dem Oberlandesgericht in die zweite Runde. In der Rheinfelshalle wird nun auch eine Fachanwältin ihre Einschätzung der Gemengelage abgeben.
Nachdem der Stadtbürgermeister den ersten Pro-Vergleichs-Ratsbeschluss selbst außer Kraft gesetzt hatte, denn die CDU hatte aufgrund einer aus ihrer Sicht zu kurzen Vorbereitungszeit die ...
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