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Rhein-Hunsrück

Die Renaissance des Rollerfahrens: Nachfrage im Rhein-Hunsrück-Kreis ist groß

Von Tim Saynisch
Lange hatte der Rollerführerschein ein Beliebtheitsproblem, ein Ausbildungsfahrzeug von Karl-Heinz Hummes aus Simmern landete wegen Standschäden sogar auf dem Schrottplatz. Mittlerweile gehen die Bewerberzahlen in seiner Fahrschule aber durch die Decke. Foto: Tim Saynisch
Lange hatte der Rollerführerschein ein Beliebtheitsproblem, ein Ausbildungsfahrzeug von Karl-Heinz Hummes aus Simmern landete wegen Standschäden sogar auf dem Schrottplatz. Mittlerweile gehen die Bewerberzahlen in seiner Fahrschule aber durch die Decke. Foto: Tim Saynisch

Rein in die Lederjacke und die zu engen Jeans, rauf aufs Moped und mit der Clique ab in die Disco knattern: So oder so ähnlich könnten Ende des vergangenen Jahrtausends viele Freitag- und Samstagabende ausgesehen haben. Nach Einführung des begleitenden Fahrens ab 17 hatte der sogenannte Mopedführerschein (EU-Führerscheinklasse AM) allerdings mehr und mehr ein Imageproblem.

Lesezeit: 5 Minuten
Wofür viel Geld ausgeben, wenn ich noch ein Jahr warten kann und dann Auto und Roller bewegen darf? So dachten wohl viele Jugendliche. Fahrlehrer Karl-Heinz Hummes aus Simmern sagt: „Ich hatte einen Roller, der wurde knapp acht oder neun Jahre nicht bewegt.“ Schuld sei ganz klar das Begleitete Fahren ab ...
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Unter 18: Mit welchen Scheinen Jugendliche auf dem Zweirad mobil sein können

Wer noch unter 18 ist und sich auf dem „platten Land“ ohne Bus und Bahn selbstständig mit Motorkraft bewegen möchte, kann verschiedene Fahrerlaubnisse erwerben.

  • EU-Führerscheinklasse AM: Den sogenannten Mopedführerschein konnten Jugendliche bisher mit 16 Jahren erwerben. Seit Juli 2020 dürfen Anwärter in Deutschland beim Erwerb auch 15 sein. Fahrten ins Ausland sind dann allerdings tabu. Mit der Klasse AM dürfen Zweiräder, Trikes oder sogenannte Leichtkraftautos und Straßenquads mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Für E-Fahrzeuge gilt, wie für Benziner, eine Nenndauerleistung von 4kW (etwa 5,4 PS)
  • EU-Führerscheinklasse A1: Mit der Klasse A1 dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Leichtkrafträder bis 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von maximal 11 kW (etwa 15 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW pro Kilogramm fahren. Alternativ können auch Trikes bis 15 kW Motorleistung mit diesem Führerschein bewegt werden.
  • Mofa-Prüfbescheinigung: Hierbei handelt es sich um einen nationalen Nachweis, der zum Führen von Mofas bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit befähigt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Führerschein. Die Bescheinigung gilt in Deutschland und kann sowohl in der Fahrschule als auch jeder anderen behördlich legitimierten Bildungseinrichtung erworben werden. tsy
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