„Maskenpflicht (...) gilt an folgenden Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. In der Gemarkung Mörsdorf während der Tageszeit (Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit): a) auf der Hängeseilbrücke Geierlay und auf den unmittelbar zur Brücke führenden Wanderwegen vor der Brücke (Brückenkopf und Zuwegung); b) innerhalb der Ortslage auf den gebührenpflichtigen Besucherparkplätzen P1 Besucherzentrum, P2 Windorfer Straße und P3 Sportplatz, einschließlich der öffentlichen Toiletten und des unmittelbaren Umgebungsbereiches.“
Lesezeit 1 Minute
Zur Begründung führt die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück an: „Bei der Hängeseilbrücke Geierlay und ihren Zuwegungen handelt es sich um einen weit über den Rhein-Hunsrück-Kreis hinaus bekannten Wanderweg. Die atemberaubende Hängeseilbrücke ist ein riesiger Besuchermagnet, der regelmäßig von zahlreichen Wanderern aufgesucht wird.