Rhein-Hunsrück
Damit es zum Jahreswechsel nicht brenzlig wird: Auch bei Böllern gelten Sicherheitsregeln

In den Supermärkten in unserer Region läuft der alljährliche Feuerwerksverkauf. Dabei gelten genauso wie beim späteren Feuerwerk besondere Sicherheitsregeln für Einzelhandel und Verbraucher.

Agatha Mazur (Archiv)

Rhein-Hunsrück. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz weist vor dem Jahreswechsel auf Sicherheitsregeln hin, die an Silvester gelten.

Lesezeit 2 Minuten
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie eins und zwei) begann in diesem Jahr am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Vor dem 29. Dezember ist es grundsätzlich verboten, die Feuerwerkskörper an den Endverbraucher zu verkaufen, und – ganz wichtig – pyrotechnische Gegenstände dürfen grundsätzlich nur verkauft werden, wenn sie mit einer BAM-Prüfnummer (BAM-F2.

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