Wenn Anwälte für eine Einigung nicht genug Fantasie aufbringen, dann muss die Sachlage entweder total verfahren oder sich jeder seiner Position ziemlich sicher sein. Die Verhandlung zur Burg Rheinfels und zu den Besitzansprüchen des Hauses Preußens machte einmal mehr deutlich, wie exotisch dieser Streitfall ist. Wie das Gericht erläuterte, wurde einst vermutlich eine Klausel in den Rheinfels-Vertrag eingebaut, die verhindern sollte, dass der Denkmalschutz missachtet und der historische Bau vor die Hunde gehen würde. Darin 95 Jahre später einen familiären Besitzanspruch auf die – zwischenzeitlich für viele Millionen restaurierte und in Stand gebrachte – Anlage zu erkennen, mutet durchaus ungewöhnlich an. Wie das Land in der Verhandlung immer wieder betonte, waren aus der Linie zuvor genau solche Ansprüche eben nicht angemeldet worden.
Auch wenn es keine exakte Zahl gibt, wie viel Geld die öffentliche Hand insgesamt in die Burganlage investiert hat, steht fest: Es waren mehrere Millionen Steuergelder. Dazu kommen 6 Millionen Euro Investition, die seitens Familie Ripp in das Hotel eingebracht wurden. Insgesamt dürfte die Summe der investierten Gelder im zweistelligen Millionenbereich liegen. Würde die Theorie des Landes zutreffen, dass sich hier jemand nach Jahrzehnten des Verharrens lediglich der Ernte bedienen möchte, die andere erarbeitet haben, wäre dies in der Tat ein Unding.
Für die Beklagten bleibt zu hoffen, dass der Rechtsstreit nach all den Monaten des Wartens auf eine Verhandlung nicht zum Dauerbrenner wird. Ein Gang durch die Instanzen könnte zwar die Fantasie der Juristen beflügeln, würde aber großen Schaden anrichten.