Boppard
Bopparder sollen ihre Straßen besser kehren: Stadt kündigt Kontrollen an

Bauhofmitarbeiter der Stadt sorgen für Sauberkeit und Ordnung an öffentlichen Plätzen, wie hier in Bad Salzig gegenüber des Einkaufszentrums. Private Flächen müssen die Grundstückeigentümer reinigen.

Suzanne Breitbach

Boppard – Die Stadtverwaltung Boppard weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichtet sind. Diese habe mindestens einmal wöchentlich zu erfolgen. In einem eng umgrenzten Bereich in der Kernstadt Boppard müsse sogar bis zu viermal gereinigt werden, wobei diese Reinigung gegen Gebührenerstattung vom städtischen Bauhof ausgeführt werde, erklärt die Verwaltung.

Lesezeit 1 Minute
In Paragraf 5 der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Boppard“ vom 28. Dezember 2011 heißt es wörtlich: „Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

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