So bewertete der Landesbetrieb Mobilität die Landesstraßenneubauprojekte
Wie das Verkehrsministerium erklärt, wurde der Landesbetrieb Mobilität (LBM) im März 2017 mit der Bewertung von Landesstraßenneubauprojekten beauftragt. „Als Grundlage für die Bewertung der Vorhaben wurden in einem ersten Schritt die notwendigen technischen Planunterlagen einschließlich einer Kostenschätzung erstellt bzw. vorhandene Unterlagen auf einen einheitlichen Stand gebracht.
Darüber hinaus wurde für alle zu bewertenden Projekte eine einheitliche verkehrliche Grundlage auf einer aktuellen Datenbasis bereitgestellt.“ Die 17 ausgewählten Vorhaben wurden nach folgenden Kriterien bewertet: Nutzen-Kosten-Verhältnis, städtebauliche Verbesserung, Verbesserung der Netzstruktur im Raum und ökologische Risikoabschätzung. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde nach teils vorhandenen, teils neuen Planunterlagen geschätzt. Die städtebauliche Bewertung der Vorhaben erfolgte in zwei Schritten: Zunächst wurde die bestehende Ortsdurchfahrt einer Mängelbewertung unterzogen. Im Anschluss wurde die Wirkung der Umgehung auf die Ortsdurchfahrt berücksichtigt. In der raumordnerischen Bewertung wurde geprüft, welchen Beitrag das Projekt zur landesweiten Netzbildung und zur guten Erreichbarkeit aller Teilräume des Landes liefert. Im Rahmen der ökologischen Risikoabschätzung wurden die Schutzgüter Mensch, Boden, Klima/ Luft, Tiere/Pflanzen und Landschaftsbild bewertet. Als „Randbedingungen“ wurden berücksichtigt, wie sich Planungsstand/Verfahrensfortschritt, Finanzrahmen, Vorgaben des Landeshaushalts, räumliche/regionale Verteilung der Projekte und Planungskapazitäten darstellen.