Justiz 59-Jähriger aus der VG Kastellaun soll Nachbarsmädchen an Brust und Gesäß gestreichelt haben - Mildes Urteil: Bewährungsstrafe: 59-Jähriger soll Zehnjährige unsittlich berührt haben
Justiz 59-Jähriger aus der VG Kastellaun soll Nachbarsmädchen an Brust und Gesäß gestreichelt haben - Mildes Urteil
Bewährungsstrafe: 59-Jähriger soll Zehnjährige unsittlich berührt haben
Die Statue Justizia. Symbolfoto: Peter Steffen/Archiv
Peter Steffen/Archiv. dpa
Hunsrück/Bad Kreuznach. Weil er ein zehnjähriges Mädchen unsittlich berührt haben soll, hat die fünfte Strafkammer des Bad Kreuznacher Landgerichts einen 59-jährigen Hunsrücker zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe – ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung – verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte den gelernten Schriftsetzer, der heute von Hartz IV in der Verbandsgemeinde Kastellaun lebt, wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren angeklagt.
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Was sich genau im Dezember 2017 in einem hotelartigen Betrieb in der Verbandsgemeinde Kastellaun abgespielt hat, blieb auch während der Verhandlung weitgehend im Dunkeln. Laut den Ausführungen von Staatsanwältin Patricia Richter soll der geschiedene Familienvater von drei Kindern damals ein Nachbarsmädchen, das ihm die Post vorbeibringen wollte, zu sich in die Wohnung gelockt und dann an der Brust, dem Oberschenkel und dem Gesäß gestreichelt ...