Karina Wächter und Tobias Vogt wollen ein Bekenntnis der Landesregierung zum Flughafen im Hunsrück
Bekenntnis zum Hahn: CDU-Abgeordnete fordern Entwicklungskonzept vom Land
Die Betriebsbeihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn sind laut einem Urteil des EU-Gerichts rechtswidrig. Foto: Archiv Thomas Torkler
Thomas Torkler

Rhein-Hunsrück. Aufgrund von Verstößen gegen die Regeln des Binnenmarkts hat das Gericht der Europäischen Union die von der Europäischen Kommission genehmigten Betriebsbeihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn zunächst gekippt. Damit hat die Lufthansa einen Teilerfolg errungen, die die Beihilfen als wettbewerbsverzerrend ansieht.

Lesezeit 1 Minute
Das Vorgehen der größten deutschen Fluggesellschaft gegen die Beihilfen hatte vor allem auch den Hintergrund, der größten irischen Fluggesellschaft Ryanair eins auszuwischen, die ihrerseits in der Vergangenheit nicht müde wurde, der Lufthansa nicht nur durch ihre Billigflüge Umsätze wegzuschnappen, sondern es sich auch nicht nehmen ließ, mitunter hämisch gegen die Fluggesellschaft zu sticheln, beispielsweise mit Slogans auf ihren den Flugzeugen ...

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