Beinahekollision auf dem Rhein: War der Schiffer betrunken?
St. Goar -Wegen grober Fahrlässigkeit verurteilte das Schifffahrsgericht in St. Goar einen niederländischen Schiffsführer zu einer Geldstrafe. Der 47-Jährige hatte bei Assmanshausen am Steuer eines rheinaufwärts fahrenden Schubverbands die Besatzung eines entgegenkommenden Schiffs gefährdet.