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Beinahekollision auf dem Rhein: War der Schiffer betrunken?

St. Goar -Wegen grober Fahrlässigkeit verurteilte das Schifffahrsgericht in St. Goar einen niederländischen Schiffsführer zu einer Geldstrafe. Der 47-Jährige hatte bei Assmanshausen am Steuer eines rheinaufwärts fahrenden Schubverbands die Besatzung eines entgegenkommenden Schiffs gefährdet.

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Von unserer Redakteurin Martina Koch Er war in den frühen Morgenstunden des 16. Oktober deutlich außerhalb seiner Fahrrinne unterwegs und korrigierte den Kurs auch nicht, als ihn der ebenfalls aus den Niederlanden stammende Schiffsführer eines entgegenkommenden Schubverbands per Funk auf seinen Fehler aufmerksam machte. Nur der Geistesgegenwart des 57-Jährigen, der sofort ...