Knapp 180 Teilnehmer beteiligten sich kürzlich in Kirchberg an einem sogenannten Spaziergang gegen die Corona-Maßnahmen. Auch dort gilt nun wie überall in Rheinland-Pfalz: Abstand halten und Maske tragen. Das macht die die Kreisverwaltung in einem Appell an die Teilnehmer deutlich. Foto: Charlotte Krämer-Schick Charlotte Krämer-Schick
Als Versammlungsbehörde und zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz hat die Verwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises am 23. Dezember 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis einschließlich 31. Januar 2022 gilt. In ihr „werden für die Durchführung von nicht ordnungsgemäß angemeldeten öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in Form von sogenannten ,Spaziergängen', ,Montagsspaziergängen' oder thematisch vergleichbaren Ersatzversammlungen auf dem Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises“ bestimmte Auflagen festgesetzt.
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Die Verfügung sieht etwa vor, dass die Organisatoren pro 15 Teilnehmer einen Ordner einsetzen, der sich optisch abgrenzt (etwa durch das Tragen einer Weste). Die Aufgabe der Ordner müsse es sein, die Teilnehmer beim Überqueren der Straße zu sichern und darauf zu achten, dass der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werde.