Dieses Schild nennt die Sache deutlich beim NamenFoto: Werner Dupuis
Immer wieder werden Behindertenparkplätze von Autofahrern belegt, die dort eigentlich nichts verloren haben. Denn auf den ausgewiesenen Flächen dürfen nur die Inhaber eines speziellen Parkausweises ihr Fahrzeug abstellen. Die genauen Anforderungen regelt das Gesetz. Gestern musste sich ein Autofahrer vor dem Simmerner Amtsgericht verantworten, weil er eben gegen jenes Gesetz verstoßen hat.
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Simmern - Immer wieder werden Behindertenparkplätze von Autofahrern belegt, die dort eigentlich nichts verloren haben. Denn auf den ausgewiesenen Flächen dürfen nur die Inhaber eines speziellen Parkausweises ihr Fahrzeug abstellen. Die genauen Anforderungen regelt das Gesetz. Gestern musste sich ein Autofahrer vor dem Simmerner Amtsgericht verantworten, weil er eben gegen ...
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