Simmern
Behindertenparkplatz  ein Fall für Justiz
Dieses Schild nennt die Sache deutlich beim Namen
Werner Dupuis

Simmern - Immer wieder werden Behindertenparkplätze von Autofahrern belegt, die dort eigentlich nichts verloren haben. Denn auf den ausgewiesenen Flächen dürfen nur die Inhaber eines speziellen Parkausweises ihr Fahrzeug abstellen. Die genauen Anforderungen regelt das Gesetz. Gestern musste sich ein Autofahrer vor dem Simmerner Amtsgericht verantworten, weil er eben gegen jenes Gesetz verstoßen hat.

Lesezeit 2 Minuten
Simmern – Immer wieder werden Behindertenparkplätze von Autofahrern belegt, die dort eigentlich nichts verloren haben. Denn auf den ausgewiesenen Flächen dürfen nur die Inhaber eines speziellen Parkausweises ihr Fahrzeug abstellen. Die genauen Anforderungen regelt das Gesetz.

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