Der Bauausschuss und der Stadtrat von Simmern haben einen gemeinsamen Beschluss zum Bauprojekt am Simmerbach gefasst. Nach verschiedenen Besprechungen und einer letzten intensiven Sitzung gab es finale Änderungen. Bezüglich des Abstands der Bebauung zum Simmerbach und hinsichtlich einer fußläufigen Verbindung zwischen dem Frickeheim und der Fußgängerbrücke in der Kuhnengasse wurden in der Sitzung letzte Änderungen fixiert. Die übrigen Anpassungen waren im Vorfeld der Sitzung zwischen Planer und den Fraktionen diskutiert und erarbeitet worden. So lautet der finale Beschluss des Stadtrates, auf dessen Basis ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden muss, der ins Verfahren geht:
„Der Stadtrat bekräftigt seinen Beschluss vom 20. Januar 2021, eine Bebauung des Bereichs zwischen Kuhnengasse, Klappergasse und ,Frickeheim' zu unterstützen. Nach Vorlage der abschließenden Zusammenfassung des gesamten Planungshorizonts durch das Büro Dillig Ingenieure und der Vorstellung der aktuellen Konzeption des Vorhabenträgers soll der Beschlussvorschlag wie folgt angepasst werden:
Um dem Planungswillen und den städtebaulichen Zielen der Stadt Simmern/Hunsrück Rechnung zu tragen, beschließt der Stadtrat dem Vorhabenträger aufzugeben: Es ist eine Planung vorzulegen die folgende Eckpunkte berücksichtigt:
• GRZ (Grundflächenzahl): 0,4 + 50 Prozent Überschreitung
• GFZ (Geschossflächenzahl): 1,35
• Gebäudehöhen OK (Oberkante) Attika/OK First – Haus 1: Flachdach 10,40 Meter (m)/ 339,40 müNN (Meter über Normalnull); Haus 2: Flachdach 13,55 m / 342,55 müNN; Häuser 3-6: Satteldach 15,00 m / 344,00 müNN; Häuser 7+8: Flachdach 12,50 m / 341,50 müNN
• drei Vollgeschosse + Garagengeschoss mit Nebenräumen
• Firstrichtung bei Satteldächern senkrecht zum Simmerbach
• Gebäudelängen: 59 m + 19 m
• Auskragung der Balkone max. 1 m
• Der Mindestabstand der Gebäudekanten zur Oberkante Simmerbach beträgt mindestens 3 Meter.
• Keine Parkplätze in der Grünfläche entlang des Simmerbach
• Anzahl der Wohnungen: 21 (Kuhnengasse) + 3 (Klappergasse)
• Des Weiteren wird ein durchgängiger Fußweg vom Theodor-Fricke-Heim entlang dem Simmerbach vereinbart.
Es soll mit dem Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung vereinbart werden.“ vb