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Rhein-Hunsrück

Ausgangssperre: Marlon Bröhr und Christian Keimer legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

Von Thomas Torkler
Marlon Bröhr
Marlon Bröhr Foto: Werner Dupuis

Nachdem Marlon Bröhr als Privatperson Widerspruch gegen die vom Land verfügte Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Allgemeinverfügung eingelegt und das Verwaltungsgericht ihm eine Abfuhr erteilt hatte, macht er nun von der Möglichkeit Gebrauch, dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einzulegen. Dies hat Bröhr am Freitag gegenüber unserer Zeitung bekannt gegeben.

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Auf Anfrage beim Gericht erfuhr die RHZ zudem, dass es eine weitere Person gibt, die Beschwerde gegen die im Rhein-Hunsrück-Kreis verhängte Ausgangssperre eingelegt hat. Christian Keimer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun, hatte wie Bröhr als Privatperson bei der Kreisverwaltung Widerspruch gegen die verhängte Ausgangssperre eingelegt, die der Landrat auf Weisung des ...