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Rhein-Hunsrück

Ausgangssperre: Marlon Bröhr und Christian Keimer legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

Nachdem Marlon Bröhr als Privatperson Widerspruch gegen die vom Land verfügte Ausgangssperre im Rahmen der Corona-Allgemeinverfügung eingelegt und das Verwaltungsgericht ihm eine Abfuhr erteilt hatte, macht er nun von der Möglichkeit Gebrauch, dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Beschwerde einzulegen. Dies hat Bröhr am Freitag gegenüber unserer Zeitung bekannt gegeben.

Von Thomas Torkler
Lesezeit: 1 Minute