Im August haben Grabräuber in einem Waldgebiet bei Schlierschied ein knapp 2000 Jahre altes Hügelgrab geplündert. Ein Anwohner aus Schlierschied hatte die Raubgrabung entdeckt, woraufhin die Landesarchäologie in Koblenz informiert wurde. Was die Beutejäger dort gefunden haben, ist unklar.
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Die Mitarbeiter der Landesarchäologie haben am Tatort ein etwa 1,2 Meter mal 1 Meter großes und einen halben Meter tiefes Loch vorgefunden, darüber hinaus eine rechteckige Kiste aus Stein (33 Zentimeter hoch, 38 Zentimeter breit, 23 Zentimeter tief) samt Steindeckel. Die Räuber hatten es wohl nur auf den Inhalt abgesehen. Darin haben sich vermutlich der Leichenbrand – die Asche des Toten – sowie Beigaben, etwa Gefäße und Trachtbestandteile, befunden.
Durch die Steinkiste ist es möglich, den Bestattungszeitraum in das 1. bis 3. Jahrhundert nach Christus, also in die römische Kaiserzeit, einzugrenzen. Höchstwahrscheinlich haben die Täter bei ihrer Suche einen Metalldetektor eingesetzt. Und damit sind wohl die Metallbeigaben in der Steinkiste, die nach Meinung der Experten nur wenige Zentimeter unter der Oberfläche gelegen hat, entdeckt worden.
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Der Grabhügel ist Teil einer Gruppe von elf Hügeln, von denen zwei weitere oberflächliche, frische Grabungsspuren aufgewiesen haben. Die Täter mussten etwa zwei Stunden graben, um zum Ziel zu gelangen. „Über den Wert der womöglich erbeuteten Fundstücke kann nur spekuliert werden“, sagen die Experten der Landesarchäologie – vielleicht ein paar Hundert Euro.
Raubgrabungen kommen eher sehr selten vor. „Das ist seit 2017 erst der dritte Fall in dieser Größenordnung“, sagt die Landesarchäologie. Die meisten Menschen nehmen Hügelgräber nicht als solche wahr. Dabei ist der Rhein-Hunsrück-Kreis eine Hochburg in puncto Hügelgräber im Land. Dort gibt es mehrere Tausend solcher Gräber.
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Die Suche nach archäologischen Funden ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. In Rheinland-Pfalz gibt es mehrere Hundert Inhaber einer Nachforschungsgenehmigung, die etwa mit einem Metalldetektor nach Funden suchen dürfen, jedoch eng mit der Landesarchäologie zusammenarbeiten. Ohne eine solche Genehmigung ist es verboten, mit einem Metalldetektor durch den Wald zu streifen und nach historischen Funden zu suchen. ni