41-jähriger Hunsrücker soll über das Internet betrügerische Geschäfte abgewickelt haben - Zwei Jahre und vier Monate Haft: Angeklagter zieht die Berufung zurück
41-jähriger Hunsrücker soll über das Internet betrügerische Geschäfte abgewickelt haben - Zwei Jahre und vier Monate Haft
Bad Kreuznach/Hunsrück. Endgültig ins Gefängnis muss jetzt ein 41 Jahre alter Mann aus der Verbandsgemeinde Kastellaun. Bereits im August dieses Jahres war er von Strafrichter Peter Hüttemann am Simmerner Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.
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Gegen dieses Urteil hatte der vorbestrafte Angeklagte nun das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Diese wurde jetzt von der 7. kleinen Strafkammer des Bad Kreuznacher Landgerichts unter Vorsitz des Richters Carsten Poetsch verhandelt.
Oberstaatsanwalt Bernhard Mann warf dem Angeklagten gewerbsmäßigen Betrug in zwölf Fällen vor.