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Mörsdorf

An der Geierlay herrscht Maskenpflicht – Landkreise erlassen Verordnungen

Von Thomas Torkler
Ordnungskräfte der zuständigen Behörden sowie die Polizei werden an der Hängeseilbrücke Geierlay in Mörsdorf und Sosberg darauf achten, ob die Maskenpflicht eingehalten wird.
Ordnungskräfte der zuständigen Behörden sowie die Polizei werden an der Hängeseilbrücke Geierlay in Mörsdorf und Sosberg darauf achten, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. Foto: Kathrin Hohberger

Besucher der Geierlay in Mörsdorf können ihre Masken aufbehalten, wenn sie die Hängeseilbrücke überqueren, und müssen sie nicht mitten über der Schlucht absetzen. Dieser keinesfalls ernst gemeinte und spöttische Satz ergab sich durch eine Entwicklung, die in der Tat bemerkenswert ist, denn im Laufe der Woche kam es dazu, dass die Kreisverwaltungen Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell gleich getaktete Verordnungen erlassen haben.

Lesezeit: 3 Minuten
Zuerst gab es im Rhein-Hunsrück-Kreis die Auflage, dass die Maskenpflicht an der Hängeseilbrücke einzuhalten ist (siehe eingeblockter Artikel). Die galt aber nur auf Rhein-Hunsrücker Gemarkung – die mitten auf der Brücke endet. Mittlerweile hat auch die Kreisverwaltung Cochem-Zell nachgezogen und in ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls das Tragen von Mund-Nasenschutz an der ...
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Die Kreisverwaltungen Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell geben bekannt

„Maskenpflicht (...) gilt an folgenden Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. In der Gemarkung Mörsdorf während der Tageszeit (Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit): a) auf der Hängeseilbrücke Geierlay und auf den unmittelbar zur Brücke führenden Wanderwegen vor der Brücke (Brückenkopf und Zuwegung); b) innerhalb der Ortslage auf den gebührenpflichtigen Besucherparkplätzen P1 Besucherzentrum, P2 Windorfer Straße und P3 Sportplatz, einschließlich der öffentlichen Toiletten und des unmittelbaren Umgebungsbereiches.“

Zur Begründung führt die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück an: „Bei der Hängeseilbrücke Geierlay und ihren Zuwegungen handelt es sich um einen weit über den Rhein-Hunsrück-Kreis hinaus bekannten Wanderweg. Die atemberaubende Hängeseilbrücke ist ein riesiger Besuchermagnet, der regelmäßig von zahlreichen Wanderern aufgesucht wird. Das Besucheraufkommen ist häufig so stark, dass es immer wieder zu Wartesituationen auf engstem Raum kommt. Daher lässt sich das Abstandsgebot, bedingt durch die begrenzte Breite der Brücke und den verhältnismäßig schmalen Zugangsbereich (Brückenkopf), nicht sicher in gebotenem Umfang einhalten. Zur Verringerung des Ansteckungsrisikos ist somit die Anordnung der Maskenpflicht geboten.“ Die Kreisverwaltung Cochem-Zell geht noch einen Schritt weiter: „Von 8 bis 19 Uhr gelten auf der Hängeseilbrücke Geierlay sowie in einem Radius von 100 Metern um den Brückenzugang in der Gemarkung Sosberg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie im genannten Bereich ein Verweilverbot.“ Besuchern ist es also untersagt, sich in einem 100-Meter-Radius rund um den Sosberger Brückenkopf länger aufzuhalten. „Dadurch sollen unkontrollierte Personenansammlungen verhindert werden“, heißt es. Die Allgemeinverfügung tritt am kommenden Samstag, 6. März, in Kraft.

Thomas Torkler zur Geierlay

Verordnungen müssen auch überprüft werden

Egal, welchen Tourismus-Prospekt für die Region Rhein-Hunsrück man aufschlägt, man stößt unweigerlich auf die Geierlay, häufig sogar auf dem Titelblatt oder zumindest an anderer prominenter Stelle präsentiert. Angesichts der so geförderten Popularität eines Ausflugsziels wundert es nicht, wenn dieses auch von Besuchern aufgesucht wird. Auch unsereins legt gern mal eine längere Anreise zurück, um eine Attraktion zu besuchen. Die Corona-Krise dürfte die Anfahrtswege noch verkürzt haben: Ziele, die einem in normalen Zeiten zu weit weg erschienen für einen Tagesausflug, rücken in Zeiten des Lockdowns gefühlt näher. Hauptsache raus, was anderes sehen, was erleben. Auch wenn ein Ausflug in die nähere eigene Umgebung wahrscheinlich mit weniger Aufwand verbunden und unter Corona-Gesichtspunkten sicherer wäre – eine Fahrt von Stuttgart nach Mörsdorf mutiert in Pandemiezeiten schnell zur gefühlten Fernreise. Und je länger der Lockdown uns Beschränkungen auferlegt, die nach Überschreiten einer Landesgrenze schon wieder ganz anders lauten können, schwindet sie immer mehr, die Einsicht in die Notwendigkeit des Abstandhaltens und des Maskentragens. Schließlich muss man das ja schon im Supermarkt beim Einkauf tun. Das langt doch, da muss ich meine Visage doch nicht auch noch bei meiner Freizeitaktivität, die auch noch im Freien stattfindet, verhüllen!

Doch, muss ich. Die zuständigen Behörden, die Landkreise Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell haben entsprechende Verordnungen erlassen. Die Einhaltung muss überprüft werden, sonst bräuchte man keine Verordnung. Die Verordnung bräuchte man nicht, wären alle Besucher vernünftig und nicht nur zwei Drittel von ihnen.

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