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Rhein-Hunsrück

Allgemeinverfügung tritt in Kraft: Rhein-Hunsrück-Kreis verbietet Straßenprostitution an der B 327

Seit Anfang März ist die Straßenprostitution entlang der Hunsrückhöhenstraße von der Abfahrt in Richtung Mühlpfad bis zur Abfahrt nach Gödenroth sowie auf einer Nebenstrecke verboten. Landrat Volker Boch hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Von Philipp Lauer
Lesezeit: 6 Minuten