Wie teuer war Rechtsstreit um „Tagesordnungspunkt Mitterheinbrücke“? Kosten des Gerichtsverfahrens vor dem Kreistag
Landrat Marlon Bröhr stellte im Kreisausschuss die Kosten des Rechtsstreits dar, der entstanden war, nachdem Bröhr einen von FDP, Freien Wählern und SPD beantragten Tagesordnungspunkt zur geplanten Mittelrheinbrücke nicht zugelassen hatte. Die Höhe dieser Kosten hatten die drei Fraktionen im Vorfeld der Sitzung angefragt.
- Die Gerichtskosten des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Koblenz bezifferte der Landrat auf 723 Euro.
- Die für das Verfahren aufgewendeten Anwaltskosten der drei Fraktionen liegen noch nicht als Rechnung vor, belaufen sich laut einer überschlägigen Berechnung der Verwaltung aber auf 2082 Euro. „Es geht hier um sage und schreibe 2800 Euro“, sagte Bröhr.
- Das in der vom Landrat eingelegten Berufung zuständige Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz berechnete zudem an Kosten für das auf Antrag von Bröhr im April beendete Verfahren 924 Euro, wie der Landrat weiter ausführte.
- Hierfür liefen geschätzte Anwaltskosten der Kläger von 1351 Euro auf.
- Insgesamt wären dies 5090 Euro.
Allerdings: Die in der Verwaltung durch die intensive Begleitung des Verfahrens und die juristische Selbstvertretung vor Gericht angefallenen Kosten wurden in der Sitzung nicht mitgedacht und eingerechnet. Nach ihnen war in der Anfrage nicht ausdrücklich gefragt worden.
Vielmehr erklärte Bröhr, dass durch das juristische Verfahren und die geltenden Beschlüsse hohe Kosten gespart wurden. „Wir haben gemeinschaftlich viel erreicht“, sagte der Landrat, der hinsichtlich der Kostenrechnung äußerte: „Ziehen Sie bitte 100.000 Euro ab.“ Diese Summe war von den Kreisen Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück einst als Beteiligung am Raumordnungsverfahren eingestellt worden. Inzwischen hat sich das Land dazu bereit erklärt, diese anteiligen Kosten zu tragen – unabhängig von dem Rechtsstreit, in dem es um die Zulassung eines Tagesordnungspunktes ging, den der Landrat nicht gewollt hatte.
vb