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Rhein-Hunsrück
Wie die KV deutlich macht, herrscht in der Kommunalpolitik offensichtlich nicht durchgängig Kenntnis darüber, wie es zu Niederlassungen von hausärztlichen Praxen kommt – oder eben auch nicht. „Zuständig für Entscheidungen über Zulassungen von Arztpraxen ist keineswegs die KV Rheinland-Pfalz, sondern der gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Zulassungsausschuss“, erklärt die ...
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