Sieben Stunden Rechtsanspruch auf Betreuung, aber nicht mehr Personal: Fachverband kritisiert neue Regelungen
Wird für Kinder alles besser? Neues Kitagesetz am Beispiel Weinsheim und Kusel auf dem Prüfstand
In der Glühwürmchengruppe der Kita Birkenbergstrolche in Roxheim gibt es Mittagessen. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz haben alle Eltern einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung – inklusive Mittagessen. Foto: Cordula Kabasch
cob

Kreis Bad Kreuznach. Für berufstätige Eltern klingt es erst einmal nach Entlastung: Das Kita-Zukunftsgesetz garantiert allen Vätern und Müttern einen Rechtsanspruch auf mindestens sieben Stunden Betreuung ihrer Kinder. Doch was sich auf dem Papier gut liest, hat im Alltag seine Tücken.

Lesezeit 3 Minuten
Denn während nun mehr Kinder als zuvor über Mittag in den Kitas bleiben, ein warmes Essen benötigen und Erzieherinnen, die sich bis 16 oder 17 Uhr um sie kümmern, ist der Personalschlüssel nach Ansicht des Kita-Fachkräfteverbandes nicht darauf ausgelegt worden.

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