Kreisverwaltungsmitarbeiter legt Einspruch gegen Strafbefehl ein - Abgegebene Waffe angeblich in Vergessenheit geraten
Wirbel um Schreckschusspistole in Kreuznacher Kreisverwaltung: Mitarbeiter hat abgegebene Waffe „einfach vergessen“
Der Kauf einer Schreckschusspistole ist legal. In der Öffentlichkeit darf man sie aber nur bei sich haben, wenn man einen Kleinen Waffenschein besitzt.
Uli Deck/dpa

Bad Kreuznach. Beim Aufräumen eines Dienstzimmers fand ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung eine Schreckschusspistole in einem Schreibtischcontainer. Der Kollege, ein Amtsleiter, dessen Schreibtisch und Büro er räumen sollte, war schon seit Längerem krankgeschrieben. Weil dieser nicht den erforderlichen kleinen Waffenschein für die Schreckschusswaffe hatte, erhielt er einen Strafbefehl und sollte 30 Tagessätze á 140 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

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Der frühere Amtsleiter behauptet, eine Frau habe ihm die Waffe ungefähr im Juli 2019 an einem Freitag übergeben. „Da war schon Dienstschluss. Aber sie hat mir durch die Glastür die Waffe gezeigt. Ich öffnete der Tür und nahm die Waffe entgegen“, erklärte der Diplom-Verwaltungswirt, der seit mehr als 40 Jahren bei der Behörde arbeitet.

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