Winzer müssen aufpassen: Bei Online-Verkauf auf Preisangaben-Verordnung achten
Kreis Bad Kreuznach - Wer seinen Wein und andere Produkte im Internet über einen Online-Shop anbietet, muss sich an die geltenden Richtlinien halten.
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Kreis Bad Kreuznach – Wer seinen Wein und andere Produkte im Internet über einen Online-Shop anbietet, muss sich an die geltenden Richtlinien halten.Nach den Regelungen der Preisangaben-Verordnung muss jeder Anbieter den Preis seiner Ware einschließlich Umsatzsteuer und eventuell zusätzlich anfallender Bestandteile angeben, also den Endpreis.