Die neuen Vorgaben der Landesregierung für den Ausbau der regenerativen Energien machten eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Rüdesheim erforderlich. Geändert wurden unter anderem der Abstand zur Wohnbebauung, der von 1000 Meter auf 900 Meter reduziert wurde, und die Anforderungen an die Windhöffigkeit.
Lesezeit 2 Minuten
Die Standorte für Windräder müssen nun nur noch eine Windhöffigkeit von 5 Meter pro Sekunde (m/s), statt wie bisher 5,8 m/s in 100 Metern über Grund erfüllen. „Wir stellen heute die Potenzialflächen vor, das muss alles noch intensiv geprüft werden“, betonte Bürgermeister Markus Lüttger (CDU) im Haupt- und Finanzausschuss.