Oeffentlicher Anzeiger
Was darf eine Haushaltshilfe?

Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen.

Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen. Darauf weist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn hin. Pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Baden, Duschen, Essen und Trinken, Fortbewegung, Haar-, Haut-, Mund- ...

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