Was darf eine Haushaltshilfe?

Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen.

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Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen. Darauf weist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn hin. Pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Baden, Duschen, Essen und Trinken, Fortbewegung, Haar-, Haut-, Mund- und Nagelpflege, Rasieren, Toilettengang, Waschen sowie Zahnpflege. Die ZAV vermittelt Arbeitskräfte für eine Hilfstätigkeit, für die keine besondere berufliche oder sprachliche Qualifikation vorausgesetzt wird. Daher dürfen die Haushaltshilfen unter anderem keine Behandlungspflege durchführen. Dazu zählen etwa das Versorgen von Wunden oder das Verabreichen von Medikamenten und Spritzen. kra