Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen.
Die Beschäftigung erfolgt zur Übernahme hauswirtschaftlicher Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen. Darauf weist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn hin. Pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen: An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Baden, Duschen, Essen und Trinken, Fortbewegung, Haar-, Haut-, Mund- ...