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Kreis Bad Kreuznach

Warten auf Entscheidung: Darf Stadt Kreuznach Abfall im Kreis-Auftrag entsorgen?

Von Stefan Munzlinger
Das Bad Kreuznacher Firmenareal des Entsorgungsunternehmens Veolia Umweltservice West, das bis Ende 2017 im Auftrag des Kreises Bio- und Restabfall und Altpapier abfährt. Dann läuft der Vertrag aus und legt der neue und kommunalisierte Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises los.  Foto: Stefan Munzlinger
Das Bad Kreuznacher Firmenareal des Entsorgungsunternehmens Veolia Umweltservice West, das bis Ende 2017 im Auftrag des Kreises Bio- und Restabfall und Altpapier abfährt. Dann läuft der Vertrag aus und legt der neue und kommunalisierte Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises los. Foto: Stefan Munzlinger

Noch hat die zweite Vergabekammer des Wirtschaftsministeriums in Mainz nicht gesprochen, aber: Möglicherweise wird die Stadt Bad Kreuznach bei der Kommunalisierung der Abfallwirtschaft (AWB) nicht Auftragnehmer des Kreises sein können. Das wurde in der Kreistagssitzung am Montagnachmittag gleich mehrfach angedeutet.

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Bei der Vergabe kommunaler Entsorgungsaufträge sind „horizontale“ Kooperationskonzepte, also von Kreis zu Kreis, erlaubt. Aber eben nicht die „vertikalen“ Vergaben von übergeordneten Körperschaften wie dem Kreis an eine zu ihm gehörende Stadt. Käme es so wie vermutet, hätte Beschwerdeführer Remondis, der im Auftrag des Kreises bis Ende 2017 den Sperrmüll abfährt, ...