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Bad Kreuznach
Vorsätzlicher Vollrausch: Alkoholkranker bekommt noch eine Behandlungschance
Die Berufung gegen dieses Urteil wurde jetzt in der zweiten Instanz beim Landgericht verworfen, dennoch muss der Angeklagte zunächst nicht ins Gefängnis, da die siebte Strafkammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete.
Der 38-Jährige ist alkoholkrank und er ist nach einer ersten erfolglos verlaufenen Therapie wieder rückfällig geworden. Ein psychiatrischer Gutachter ...