Gericht Angeklagter war am Tattag am Ende
Vor den tödlichen Stichen:  Angeklagter war am Tattag einfach am Ende

Bad Kreuznach. Zwei Tiefschläge musste der 50-jährige Angeklagte, der mutmaßlich am 3. Juni 2016 seine Lebensgefährtin im gemeinsam bewohnten Haus im Winterbacher Ortsteil Kreershäuschen getötet hat, an diesem Tag hinnehmen.

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Wie aus einem Beweisantrag der Staatsanwaltschaft hervorgeht, erfuhr er durch einen Anruf bei der Kreisverwaltung, dass sein Antrag für die Genehmigung einer gewerblichen Hundezucht, voraussichtlich negativ beschieden wird. Nach den Ermittlungen der Anklägerin hatte der 50-Jährige am Tattag keine Hundezucht angemeldet und bis dahin für keinen Hund Steuern bezahlt.

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