34-Jähriger war nicht schuldfähig und wird weiter untergebracht
Von Ängsten getrieben das Bett angezündet: 34-Jähriger war nicht schuldfähig
Vorderseite eines Fahrzeugs der Feuerwehr
Ein Fahrzeug der Feuerwehr. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild
Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild. dpa

Bad Kreuznach. In einem akuten Krankheitsschub legte im Oktober letzten Jahres ein psychisch kranker 34-Jähriger Feuer in seinem Bett, das auf die gesamte Wohnung im Souterrain eines Mehrparteienhaus in Rüdesheim übergriff. Von Verfolgungsängsten gejagt, verließ der Bauhandwerker danach die Wohnung durch ein Fenster, lief zum Bahnhof Bad Kreuznach und setzte sich in einen Zug nach Mainz.

Lesezeit 2 Minuten
Weil ein Hausbewohner den Brandgeruch wahrnahm und die Feuerwehr umgehend verständigt wurde, konnte Schlimmeres verhütet werden. Der 34-Jährige war seitdem vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, jetzt ging es in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Bad Kreuznach um die Frage seiner Schuldfähigkeit und, ob er weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist und noch längere Zeit untergebracht werden muss.

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