Bad Münster-Ebernburg/Koblenz
Verwaltungsgericht entscheidet: Solebad darf geschlossen werden

Bad Münster-Ebernburg/Koblenz. Das Solebad in Bad Münster am Stein-Ebernburg kann zum 30. September geschlossen werden. Der Arbeitskreis Bürgerbegehren Bewegungsbad ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine einstweilige Anordnung zu erwirken, das Bad so lange geöffnet zu lassen, bis die Verwaltungsrichter endgültig über das Bürgerbegehren entschieden haben.

Lesezeit 1 Minute
Bad Münster-Ebernburg/Koblenz. Das Solebad in Bad Münster am Stein-Ebernburg kann zum 30. September geschlossen werden. Der Arbeitskreis Bürgerbegehren Bewegungsbad ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine einstweilige Anordnung zu erwirken, das Bad so lange geöffnet zu lassen, bis die Verwaltungsrichter endgültig über das Bürgerbegehren entschieden haben.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region