Bad Münster-Ebernburg/Koblenz
Verwaltungsgericht entscheidet: Solebad darf geschlossen werden

Bad Münster-Ebernburg/Koblenz. Das Solebad in Bad Münster am Stein-Ebernburg kann zum 30. September geschlossen werden. Der Arbeitskreis Bürgerbegehren Bewegungsbad ist mit dem Versuch gescheitert, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine einstweilige Anordnung zu erwirken, das Bad so lange geöffnet zu lassen, bis die Verwaltungsrichter endgültig über das Bürgerbegehren entschieden haben.

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Der Bad Münsterer Stadtrat hatte in seiner Sitzung im September das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag des Arbeitskreises als unbegründet ab. Zwar könne über eine einstweilige Anordnung das Recht auf Durchführung eines Bürgerbegehrens gesichert werden, das setzte aber voraus, „dass im Eilverfahren mit einiger Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren zulässig ist“.

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