Verwaltungsgericht entscheidet: Kalkabbau in Stromberg ist zulässig
Schlappe für die Stadt Stromberg: Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kalkabbau am Hunsfels zulässig ist. Damit ist für die Stadt am Rande des Hunsrücks erst einmal kein Ende der Sprengungen am Steinbruch in Sicht, und die Firma Gaul aus Sprendlingen darf ihre Arbeiten zunächst einmal bis zum Jahr 2017 fortsetzen. Denn genau so sieht es der Planfeststellungsbeschluss vor, der dem Vorgänger der Firma Gaul erteilt worden ist.
Lesezeit: 2 Minuten
Stromberg/Koblenz - Schlappe für die Stadt Stromberg: Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Kalkabbau am Hunsfels zulässig ist. Damit ist für die Stadt am Rande des Hunsrücks erst einmal kein Ende der Sprengungen am Steinbruch in Sicht, und die Firma Gaul aus Sprendlingen darf ihre Arbeiten zunächst einmal bis ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.