Gericht Die Probleme mit dem 16-Jährigen begannen schon in der dritten Klasse
Verfahren um Schulschwänzer: Vater muss keine Geldstrafe zahlen
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Bad Kreuznach. Mit diesem Kind sind die Eltern genug gestraft, befand das Amtsgericht Bad Kreuznach und stellte das Verfahren gegen einen 44-jährigen Bad Kreuznacher ein. Er sollte sich dafür verantworten, nicht dafür gesorgt zu haben, dass sein 16-jähriger Sohn regelmäßig die Schule besucht.

Lesezeit 2 Minuten
Zum Verfahren hatten die vielen unentschuldigten Fehltage des Jugendlichen geführt, der zuletzt die Berufsschule besuchte. Der Familie flatterten deshalb gleich mehrere Bußgeldbescheide nacheinander ins Haus. Weil die Erziehungsberechtigten darauf nicht reagierten und sich die Schulschwänzerei fortsetzte, erhielten beide Elternteile einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von jeweils 1200 Euro.

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