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Bad Kreuznach
Verfahren um Schulschwänzer: Vater muss keine Geldstrafe zahlen
Zum Verfahren hatten die vielen unentschuldigten Fehltage des Jugendlichen geführt, der zuletzt die Berufsschule besuchte. Der Familie flatterten deshalb gleich mehrere Bußgeldbescheide nacheinander ins Haus. Weil die Erziehungsberechtigten darauf nicht reagierten und sich die Schulschwänzerei fortsetzte, erhielten beide Elternteile einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von jeweils 1200 Euro. Gegen diesen ...