Ob und wann das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem Verdi-Antrag auf einen einstweiligen Stopp stattgibt, ist noch offen
Verdi-Antrag zum Mantelsonntag-Stopp: Drei Varianten sind möglich
Viel Betrieb in der Fußgängerzone – das wünschen sich die Veranstalter des verkaufsoffenen Sonntags, der am 28. Oktober im Rahmen des Herbstmarktes stattfinden soll. Ob es dann tatsächlich auch so kommt, ist ungewiss. Die Entscheidung trifft das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Foto: Josef Nürnberg
Josef Nürnberg

Bad Kreuznach. Hektischer als sonst wird dieser Tage bei der Stadtverwaltung in den Briefkasten geschaut – in Erwartung eines Schreibens vom Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG), das Aufschluss darüber gibt, ob der Mantelsonntag, der am 28. Oktober die Massen in die Innenstadt locken soll, wie geplant stattfinden kann. Stand jetzt sind drei Szenarien denkbar.

Lesezeit 3 Minuten
Variante eins: Das Gericht entscheidet in dieser Woche, dass die von der Stadt erlassene Rechtsverordnung gültig ist und der verkaufsoffene Sonntag, der im Rahmen des Herbstmarktes stattfindet, wie geplant über die Bühne geht.

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