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Bad Kreuznach

Überflüge beim Kreuznacher Jahrmarkt: Aufnahmen mittels privater Drohne bedürfen Genehmigung

Von Jens Fink
Spektakuläre Aufnahmen vom Jahrmarkt sind begehrt, für Drohnenflüge über die Pfingstwiese muss aber eine Genehmigung eingeholt werden.
Spektakuläre Aufnahmen vom Jahrmarkt sind begehrt, für Drohnenflüge über die Pfingstwiese muss aber eine Genehmigung eingeholt werden. Foto: Charlotte Eberwien

Allein am Donnerstag habe er bereits zwei kleine Drohnen über den Jahrmarkt fliegen sehen, berichtet Helmut Bach, Anwohner der Pfingstwiese. Er macht sich Sorgen um die Flugsicherheit, insbesondere wegen der Hubschrauber, die das Krankenhaus Marienwörth anfliegen. Bach arbeitet beim Bundesverkehrsministerium und untersucht dort in einer Arbeitsgruppe gefährliche Annäherungen im Luftverkehr.

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Laut Paragraf 21 der Luftverkehrsordnung seien Flüge von Privatdrohnen im Umkreis von 1,5 Kilometern um Krankenhäuser mit Hubschrauberlandeplätzen ausdrücklich verboten, betont Bach. Das Jahrmarktgelände sei jedoch lediglich 500 Meter Luftlinie vom Marienwörth entfernt. Da die Hubschrauber bereits in einer Höhe von unter 100 Metern aus Richtung Pfingstwiese über die Nahe ...