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Bad Kreuznach
Überflüge beim Kreuznacher Jahrmarkt: Aufnahmen mittels privater Drohne bedürfen Genehmigung
Laut Paragraf 21 der Luftverkehrsordnung seien Flüge von Privatdrohnen im Umkreis von 1,5 Kilometern um Krankenhäuser mit Hubschrauberlandeplätzen ausdrücklich verboten, betont Bach. Das Jahrmarktgelände sei jedoch lediglich 500 Meter Luftlinie vom Marienwörth entfernt. Da die Hubschrauber bereits in einer Höhe von unter 100 Metern aus Richtung Pfingstwiese über die Nahe ...