Gefahr der Kollision mit Rettungshubschrauberbeim Jahrmarktüberflug
Überflüge beim Kreuznacher Jahrmarkt: Aufnahmen mittels privater Drohne bedürfen Genehmigung
Spektakuläre Aufnahmen vom Jahrmarkt sind begehrt, für Drohnenflüge über die Pfingstwiese muss aber eine Genehmigung eingeholt werden.
Charlotte Eberwien

Allein am Donnerstag habe er bereits zwei kleine Drohnen über den Jahrmarkt fliegen sehen, berichtet Helmut Bach, Anwohner der Pfingstwiese. Er macht sich Sorgen um die Flugsicherheit, insbesondere wegen der Hubschrauber, die das Krankenhaus Marienwörth anfliegen. Bach arbeitet beim Bundesverkehrsministerium und untersucht dort in einer Arbeitsgruppe gefährliche Annäherungen im Luftverkehr.

Lesezeit 1 Minute
Laut Paragraf 21 der Luftverkehrsordnung seien Flüge von Privatdrohnen im Umkreis von 1,5 Kilometern um Krankenhäuser mit Hubschrauberlandeplätzen ausdrücklich verboten, betont Bach. Das Jahrmarktgelände sei jedoch lediglich 500 Meter Luftlinie vom Marienwörth entfernt.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region