Ex-Vertriebsmitarbeiter wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt: Über „Nein“ der Kollegin hinweggesetzt: Ex-Vertriebsmitarbeiter in Kreuznach wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt
Ex-Vertriebsmitarbeiter wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt
Über „Nein“ der Kollegin hinweggesetzt: Ex-Vertriebsmitarbeiter in Kreuznach wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt
Bad Kreuznach. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilte das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 50-jährigen ehemaligen Mitarbeiter eines Vertriebsunternehmens. Das Schöffengericht sah es nach einer Beweisaufnahme an fünf Tagen als erwiesen an, dass der Angeklagte eine 20 Jahre jüngere Kollegin bei einem Mitarbeitertreffen in einem Hotel in Stromberg genötigt und vergewaltigt hat. Der 50-Jährige bestritt die Tat bis zuletzt, sein Verteidiger hatte deshalb einen Freispruch beantragt.
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Der Vorfall liegt mehr als zwei Jahre zurück: Am 10. Juni trafen sich das Opfer und der Angeklagte einen Tag vor dem offiziellen Beginn der Schulung zu einer Coachingeinheit. Der 50-Jährige hatte diese Rolle bei der jüngeren Kollegin übernommen, so wie auch schon zuvor bei anderen Mitarbeitern.