Ausnahmezustand, Aufenthaltsverbot, Allgemeinverfügung – so lauteten die Schlagworte der zurückliegenden Woche. Seit Dienstag dürfen drei Bereiche der Stadt Bad Kreuznach in den Nachtstunden nicht mehr betreten werden.
Aus Sicherheitsgründen. Um Gewaltexzesse einzudämmen. Die gab es tatsächlich, aber nicht nur auf diesen drei Plätzen. Insofern stellt sich die Frage, ob die doch recht drastische Maßnahme mit kollektiver Einschränkung von Grundrechten angemessen ist. Und ob sie greift.