Kiesgrube Rümmelsheimer BI wirft der Staatsanwaltschaft Mainz "Versagen" vor
Stumm sicher: Die Buße für eine Umweltsünde schlicht verschlafen
Gerhard Stumm fordert ein Bußgeld für Umweltverschmutzung, die er dem Betreiber der Grube Rümmelsheim II vorwirft. Foto: Archiv/Dieter Ackermann
Dieter Ackermann

Rümmelsheim. Haben die Behörden geschlafen? Im Fall der Verfüllung der alten Kiesgrube Rümmelsheim II mit bedenklichem Material und des folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens kam es zu einer unerwarteten Wende: Gegen die Firma Gaul aus Sprendlingen (heute Strabag) kann offenbar keine Buße verhängt werden, weil Fristen versäumt wurden.

Lesezeit 2 Minuten
Dr. Gerhard Stumm vom Verein „Lebensraum untere Nahe“ macht eine mangelhafte Zusammenarbeit von zuständiger Staatsanwaltschaft Mainz und dem Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz dafür verantwortlich. Nach Einschätzung des Vorkämpfers gegen die mögliche Grundwasserverschmutzung durch polyzyklische Kohlenwasserstoffe hat die Staatsanwaltschaft Fristen verpasst.

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