Imbissbetreiber in Großstraße in Bad Sobernheim muss 10 000 Euro für zwei Stellplätze zahlen - Aufträge für Priorhof vergeben
Stadtrat diskutiert über Ablösesummen: Imbiss in Großstraße muss 10 000 Euro für zwei Stellplätze zahlen
Über Sinn und Höhe von Ablösesummen, die Geschäftsbetreiber in den Gassen und Straßen des Bad Sobernheimer Innenstadtkerns zahlen müssen, war Thema in der Ratssitzung.
Silke Jungbluth-Sepp

Kaum war Roland Ruegenberg als neuer Stadtbürgermeister vereidigt und die neuen Beisitzer gewählt, ging es im Kaisersaal in Bad Sobernheim schon wieder um klassische Ratsarbeit. Und es gab auch gleich die ersten Diskussionen, weil in der Großstraße 67 in den ehemaligen Schlecker-Räumen „ein Imbissbetrieb von internationalen Speisen und Getränken“ entstehen soll.

Mit der Umwandlung in einen Gastrobetrieb ist die Auflage für den Betreiber verbunden, zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Weil das nicht möglich ist, muss er eine Ablösesumme von insgesamt 10.000 Euro zahlen – jeweils 5000 Euro pro Stellplatz.

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