Untere Denkmalschutzbehörde hatte Veränderungen am Gebäude untersagt - Hausbesitzer gewinnt im Berufungsverfahren: Solarzaun-Streit in Bad Kreuznach: Gericht ist pro Klimaschutz
Untere Denkmalschutzbehörde hatte Veränderungen am Gebäude untersagt - Hausbesitzer gewinnt im Berufungsverfahren
Solarzaun-Streit in Bad Kreuznach: Gericht ist pro Klimaschutz
Bad Kreuznach. Martin Quarz, dem die gelbe Villa an der Salinenstraße 80/Ecke Agricolastraße in Bad Kreuznach gehört, darf nun nach richterlichem Beschluss einen Solarzaun drum herum bauen: Was nach einem banalen Streit klingt, in diesem Fall zwischen einem Hausbesitzer und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises, hat in Wirklichkeit eine lange juristische Geschichte. Sie könnte wegweisend sein bei der Frage, wie viel Denkmalschutz sein muss und wie viel Klimaschutz sein darf.
Legt eine Behörde einem Immobilienbesitzer zu viele Steine in den Weg? Das würde Martin Quarz wohl bejahen. Seit drei Jahren läuft der Streit um den Solarzaun. Quarz, ein Orthopäde im Ruhestand, der als junger Assistenzarzt in der Kreuznacher Diakonie arbeitete, inzwischen aber in Köln lebt, hat die Auseinandersetzung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bis zum juristischen Ende geführt – und gewonnen.