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Kreis Bad Kreuznach

Selbsttests für Erwachsene sind nur noch am Arbeitsplatz gültig: Im Kreis Bad Kreuznach gelten ab sofort neue Corona-Regeln

Symbolbild.
Symbolbild. Foto: pixabay

Seit diesem Mittwoch gilt die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Was heißt das konkret? Hier alles noch einmal klar aufgelistet.

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Die AHA + L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) sind weiterhin generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird. Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren plus drei Monaten werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Dort, wo nur Zugang für Geimpfte und Genesene besteht, sind Jugendliche ...