Schüsse auf Gastwirt: Angeklagter muss lebenslange Freiheitsstrafe antreten
Schüsse auf Kreuznacher Gastwirt: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil

Bad Kreuznach/Karlsruhe. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat in dem Verfahren wegen des Mordes an einem Bad Kreuznacher Gastwirt die Revision auch des zweiten Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Limburg ist damit rechtskräftig.

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Das Gericht hatte in einem ersten Urteil vom 23. Juli vergangenen Jahres denjenigen Angeklagten, der am 1. September 2019 in Wetzlar die tödlichen Schüsse auf den Gastwirt und dessen unverletzt gebliebenen Begleiter abgegeben hatte, wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem es das Verfahren gegen diesen – geständigen – Angeklagten abgetrennt hatte.

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