62-jähriger Jäger hat sich nach Auffassung der Gutachter auch Verstößen gegen die Waidgerechtigkeit schuldig gemacht: Sachverständige: Auf verwahrlostem Jäger-Anwesen gab es Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit
62-jähriger Jäger hat sich nach Auffassung der Gutachter auch Verstößen gegen die Waidgerechtigkeit schuldig gemacht
Sachverständige: Auf verwahrlostem Jäger-Anwesen gab es Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit
Weil er sich über das Kontaktverbot hinweggesetzt und seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll, sitzt ein 26-Jähriger, der zuletzt in Bad Kreuznach lebte, in Untersuchungshaft. rcx - Fotolia
Bad Kreuznach. Für die große Mehrheit der Jäger im Kreis ist das Verfahren am Amtsgericht Bad Kreuznach gegen einen ihrer Jagdgenossen eine Belastung, denn was die Anklage dem 62-jährigen Bad Kreuznacher vorwirft, bestärkt die Gegner der Jagd in ihrer Ablehnung.
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Die Zustände auf dem Anwesen des Jägers, die 2019 ein Passant zufällig entdeckte, erregen aber nicht nur empfindsame Gemüter und die Mitarbeiter des Veterinäramtes, sondern auch viele Jäger, die tagein, tagaus in ihren Revieren nach den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit aktiv sind.