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Bad Kreuznach

Rüdesheimer Straße Bad Kreuznachs: Kein durchgängiges Tempolimit

Von Marian Ristow
Die Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rüdesheimer Straße haben sich schon wieder geändert – diesmal auf Anordnung des Koblenzer LBM.  Foto: Cordula Kabasch
Die Regelungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Rüdesheimer Straße haben sich schon wieder geändert – diesmal auf Anordnung des Koblenzer LBM. Foto: Cordula Kabasch

Es war bereits Mitteilungsvorlage in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr: Nun hat der Bauhof die Beschilderung in der Rüdesheimer Straße geändert. Dort gilt nicht mehr durchgängig Tempo 30, sondern in zwei Abschnitten wurde die Geschwindigkeitsregelung nun tagsüber abgeschafft – sie gilt nur noch nachts (von 22 bis 6 Uhr).

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„Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in der Rüdesheimer Straße wurde aus Lärmschutzgründen von Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert. Hierzu hat der LBM Koblenz als Fachaufsicht im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde eine Stellungnahme abgegeben“, heißt es in der Vorlage. Demnach würden an einigen Gebäuden die Auslösewerte am Tag und bei einigen Gebäuden auch ...