Rückwärtsgang versehentlich eingelegt? Gericht glaubt an fingierten Unfall
Dreimal Freispruch und eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach im Prozess um einen fingierten Autounfall, bei dem nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Haftpflichtversicherung um 48 000 Euro geprellt werden sollte. Angeklagt waren ein 55 Jahre alter Mann aus der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und seine 46 Jahre alte Lebensgefährtin. Beide wollten, zusammen mit einem mitangeklagten 58 Jahre alten Rentner und einer ebenfalls angeklagten 54 Jahre alten Bekannten bei deren Umzug helfen.
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Bad Kreuznach. Dreimal Freispruch und eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach im Prozess um einen fingierten Autounfall, bei dem nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Haftpflichtversicherung um 48 000 Euro geprellt werden sollte. Angeklagt waren ein 55 Jahre alter Mann ...
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