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Kreis Bad Kreuznach

Rheinland-pfälzische Steuerverwaltung informiert: Bürger müssen Immobilien melden

Foto: Symbolbild

Grundbesitz. darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab 2025 werde die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben, informiert die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Rheinland-Pfalz bis Mitte 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müssen. Bundesweit betrifft dies rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten. Anhand ...
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Die Fristen auf einen Blick

Die Grundsteuerwerte werden für den Stichtag 1. Januar 2022 festgesetzt. Zwischen Mai und August 2022 erfolgt der Versand eines Informationsschreibens mit Daten zum Grundbesitz, im August 2022 für land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

Zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer über Elster ihre Feststellungserklärung abgeben. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Regeln erhoben. Weitere Informationen gibt es unter www.fin-rlp.de/grundsteuer.

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