Grundsteuerreform: Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz schreibt Hausbesitzer ab Mai an und stellt dabei bereits einige wichtige Daten zur Verfügung
Rheinland-pfälzische Steuerverwaltung informiert: Bürger müssen Immobilien melden
Symbolbild

Grundbesitz. darunter fallen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe – wird in Deutschland vollständig neu bewertet. Entscheidend hierfür ist der Wert des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 2022. Ab 2025 werde die Grundsteuer auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts von den Städten und Gemeinden erhoben, informiert die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung.

Lesezeit 2 Minuten
Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Rheinland-Pfalz bis Mitte 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Finanzämter des Landes rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten wie zum Beispiel Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, neu bewerten müssen.

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