Rettungsfahrzeuge für Krankenfahrten „fehlgenutzt“
Eine Prüfung hat laut Kreisverwaltung ergeben, dass viele sogenannte Krankenfahrten, bei denen Patienten und behinderte Menschen etwa zu Untersuchungen zum Arzt, zur Dialyse oder in die Klinik gebracht wurden, bisher in Rettungswagen oder Krankentransportwagen vorgenommen wurden. Eine medizinische Betreuung während der Fahrt sei dabei aber nicht nötig gewesen, sodass der Transport eigentlich durch Angehörige, ein Taxi bzw. einen Behindertentransport oder ein so genanntes „Krankenfahrt“-Unternehmen hätte erfolgen müssen.
„Die Übernahme der Kosten müssen diese Patienten mit ihrer Krankenkasse klären.“ Guido Scherer, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, schätzt, dass in der Vergangenheit etwa 20 bis 30 Prozent der allein für Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport vorgehaltenen Rettungsmittel „für unqualifizierte Krankenfahrten fehlgenutzt wurden“.